Autor: Dieter Faude, TÜV-zertifizierter KI-Consultant und CE-Spezialist für kollaborative Robotik
Veröffentlicht: März 2026 | Lesezeit: ca. 8 Minuten
Ein Cobot kommt mit CE-Kennzeichnung. Der Hersteller hat alles geprüft, die Dokumentation liegt bei. Warum also noch einmal CE? Diese Frage höre ich regelmäßig – und sie zeigt das häufigste Missverständnis in der kollaborativen Robotik. Die Antwort ist eindeutig: Weil der Cobot allein keine Maschine ist. Erst die Applikation macht ihn zu einer.
Der Cobot ist eine unvollständige Maschine
Universal Robots, KUKA, Fanuc, ABB – alle großen Cobot-Hersteller liefern ihr Gerät mit einer CE-Kennzeichnung als unvollständige Maschine nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Das ist kein Marketingbegriff, sondern eine rechtliche Kategorie: Eine unvollständige Maschine ist ein Teilsystem, das nicht eigenständig betrieben werden kann und erst durch Integration in eine Gesamtmaschine seine Funktion erfüllt.
Sobald du einen Cobot mit einem Greifer, einem Werkzeug, einer Förderstrecke oder einer Steuerung verbindest und in einen Prozess integrierst, entsteht eine neue Gesamtmaschine. Für diese Gesamtmaschine bist du als Integrator der Hersteller – mit allen Pflichten, die das bedeutet. Die CE-Kennzeichnung des Cobot-Herstellers schützt dich dabei nicht.
Das ist keine theoretische Feinheit. Es ist die Grundlage, auf der Behörden, Berufsgenossenschaften und Gerichte im Schadensfall urteilen.
Was die neue Maschinenverordnung ändert
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Sie löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und bringt für Cobot-Integratoren relevante Neuerungen:
Erstens werden KI-Systeme explizit adressiert. Cobots mit lernfähigen Algorithmen, adaptiver Bahnplanung oder kamerabasierter Objekterkennung unterliegen zusätzlichen Anforderungen, die mit dem EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) abgestimmt sind. Wer heute eine KI-gestützte Cobot-Applikation plant, muss beide Regelwerke berücksichtigen.
Zweitens werden die Anforderungen an die technische Dokumentation präzisiert. Die Dokumentation muss den gesamten Lebenszyklus der Maschine abdecken – von der Konstruktion über den Betrieb bis zur Entsorgung. Lücken in der Dokumentation, die bisher toleriert wurden, werden künftig stärker sanktioniert.
Drittens steigen die Anforderungen an die Cybersicherheit. Cobots mit Netzwerkanbindung müssen nachweislich gegen unbefugten Zugriff geschützt sein. Das betrifft insbesondere RaaS-Modelle und cloudvernetzte Anlagen.
Wer heute eine Cobot-Applikation plant, sollte die neue Verordnung bereits als Grundlage nehmen – auch wenn die Übergangsfrist noch läuft. Eine Anlage, die 2025 in Betrieb geht und 2027 noch läuft, muss dann konform sein.
Die fünf Pflichten des Integrators
Als Integrator einer Cobot-Applikation trägst du fünf konkrete Pflichten, die in der Maschinenrichtlinie bzw. der neuen Maschinenverordnung verankert sind:
- Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100: Du musst alle Gefährdungen der Gesamtmaschine systematisch identifizieren, bewerten und durch Schutzmaßnahmen mindern. Das umfasst nicht nur den Normalbetrieb, sondern auch Einrichtbetrieb, Wartung, Störungsbeseitigung und vorhersehbare Fehlanwendung. Bei kollaborativen Applikationen kommen MRK-spezifische Gefährdungen hinzu: Quetschen, Stoßen, Einstechen durch Werkzeuge, Kontakt mit bewegten Teilen.
- Technische Unterlagen erstellen: Die technische Dokumentation umfasst Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne, Stücklisten, die Risikobeurteilung, Nachweise für eingehaltene Normen und Prüfberichte. Sie muss mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen aufbewahrt werden und auf Anfrage von Marktüberwachungsbehörden vorgelegt werden können.
- Konformitätsbewertung durchführen: Du bestätigst, dass die Gesamtmaschine alle relevanten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt. Bei Standardmaschinen (Kategorie I) kannst du das in Eigenverantwortung tun. Bei Maschinen des Anhangs IV (besonders gefährliche Maschinen) ist eine Benannte Stelle einzuschalten.
- EU-Konformitätserklärung ausstellen: Die Konformitätserklärung ist das rechtliche Dokument, mit dem du als Hersteller die Konformität erklärst. Sie enthält Name und Adresse des Herstellers, Beschreibung der Maschine, Verweis auf die angewandten Normen und Richtlinien sowie Unterschrift des Verantwortlichen.
- CE-Kennzeichnung anbringen und Betriebsanleitung mitliefern: Erst nach Abschluss der Konformitätsbewertung darf die CE-Kennzeichnung angebracht werden. Die Betriebsanleitung muss in der Sprache des Betreiberlandes verfasst sein und alle sicherheitsrelevanten Informationen enthalten.
Biomechanische Messung: Der unterschätzte Schritt
Bei kollaborativen Applikationen mit Leistungs- und Kraftbegrenzung (PFL) – also dem Betrieb, bei dem der Roboter mit begrenzter Kraft direkt mit dem Menschen in Kontakt treten kann – ist eine biomechanische Messung nach ISO/TS 15066 zwingend erforderlich. Ohne diese Messung ist die Applikation nicht CE-konform, auch wenn alle anderen Dokumente vorliegen.
Die Messung erfolgt mit einem kalibrierten Kraft-Druck-Messgerät (z. B. Pilz PMC) an allen relevanten Kontaktstellen. Die gemessenen Werte werden mit den körperspezifischen Grenzwerten der ISO/TS 15066 verglichen. Werden die Grenzwerte überschritten, muss die Applikation angepasst werden – durch Reduzierung der Geschwindigkeit, Änderung der Werkzeuggeometrie oder Anpassung der Kraftbegrenzungsparameter.
Ich führe diese Messungen seit Jahren durch und kenne die typischen Stolpersteine: Greifer mit scharfen Kanten, die den Druckgrenzwert überschreiten; Geschwindigkeitsprofile, die bei bestimmten Posen zu hohe Kräfte erzeugen; Werkzeuge, die im Normalbetrieb unkritisch sind, aber bei einer Fehlfunktion zur Gefährdung werden. Diese Details sind in keiner Norm beschrieben – sie entstammen der Praxis.
Safety by Design: Der richtige Zeitpunkt
Der häufigste und teuerste Fehler in der CE-Praxis ist der falsche Zeitpunkt. CE-Dokumentation wird als letzter Schritt vor der Auslieferung behandelt – als Bürokratie, die man schnell abarbeitet. Das Ergebnis: Konstruktionsfehler, die erst bei der Risikobeurteilung auffallen, müssen teuer nachgebessert werden. Zeitpläne geraten in Verzug. Im schlimmsten Fall muss die Anlage komplett umgebaut werden.
Safety by Design bedeutet: Sicherheit ist kein nachgelagerter Prüfschritt, sondern ein integraler Bestandteil des Konstruktionsprozesses. Die Risikobeurteilung beginnt mit dem ersten Konzept, nicht mit der fertigen Anlage. Schutzmaßnahmen werden konstruktiv umgesetzt, nicht nachträglich aufgesetzt. Das spart Zeit, Geld und Nerven – und führt zu robusteren, betriebssichereren Anlagen.
In meiner Praxis starte ich die CE-Begleitung immer in der Konzeptphase. Das kostet am Anfang etwas mehr Zeit – aber es verhindert die teuren Überraschungen am Ende.
Was eine vollständige CE-Dokumentation enthält
Eine vollständige CE-Dokumentation für eine Cobot-Applikation umfasst typischerweise folgende Dokumente:
| Dokument | Inhalt | Norm / Grundlage |
|---|---|---|
| Risikobeurteilung | Gefährdungsidentifikation, Risikobewertung, Schutzmaßnahmen | DIN EN ISO 12100 |
| Technische Unterlagen | Zeichnungen, Schaltpläne, Stücklisten, Normnachweise | Maschinenverordnung Anhang IV |
| Biomechanische Messung | Kraft-Druck-Messung an Kontaktstellen | ISO/TS 15066 |
| Sicherheitsfunktionsnachweis | Performance Level (PL) oder SIL-Nachweis | DIN EN ISO 13849 / IEC 62061 |
| EU-Konformitätserklärung | Rechtliche Erklärung der Konformität | Maschinenverordnung Art. 10 |
| Betriebsanleitung | Installations-, Betriebs- und Wartungsanweisung | Maschinenverordnung Anhang VI |
CE ist kein Bürokratieproblem – es ist ein Geschäftsrisiko
Eine fehlende oder mangelhafte CE-Dokumentation ist kein Formfehler. Sie ist ein Haftungsrisiko, ein Rückrufrisiko und ein Markteinführungsrisiko. Wer eine Cobot-Applikation ohne vollständige CE-Dokumentation in Betrieb nimmt, haftet persönlich – auch wenn der Cobot selbst CE-gekennzeichnet ist.
Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Prozess und dem richtigen Zeitpunkt ist CE kein Hindernis, sondern ein Qualitätsmerkmal. Eine belastbare CE-Dokumentation gibt dem Betreiber Sicherheit, dem Integrator Rechtssicherheit und dem Kunden Vertrauen.
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